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Bedeutung der Verlobung
Im Laufe der Zeit hat sich die Bedeutung der Verlobung geändert. Aber auch heute sind noch einige Rechte und Pflichen mit diesem Heiratsversprechen verbunden.

Früher war die Verlobung ein gesellschaftliches Muss. Bis in die sechziger Jahre machte die Verlobung eine Liebesbeziehung überhaupt erst "legitim". Alles was mit Sexualität zu tun hatte, war nur erlaubt, wenn man verheiratet war. Sex vor der Ehe ein gesellschaftlicher Fauxpas.

Weniger romantisch?
Heute hat die Verlobung ihren eigentlichen Sinn weitgehend verloren. Denn es interessiert so gut wie keinen mehr, ob das Liebespaar, das in der Wohnung nebenan einzieht, verliebt, verlobt oder verheiratet ist.

Die Verlobten haben verschiedene Möglichkeiten, die Verlobung allen Freunden, Verwandten und Bekannten mitzuteilen.

Eine neutrale Form ist die Zeitungsanzeige, die persönlichere Art ist die handgeschriebene Karte, die man verschickt.
Die Verlobung kann romantisch zu zweit oder mit Freunden und der Familile gefeiert werden.

Rechtliche Bedeutung der Verlobung
Aus einer Verlobung ergeben sich bereits Rechte und Pflichten. Und das sehr wohl auch noch in der heutigen Zeit. Einige Beispiele...

Der Gesetzgeber betrachtet Verlobte als Angehörige, die z.B. vor Gericht nicht gegeneinander aussagen müssen.
Verlobte sind zu gegenseitiger Hilfe verpflichtet. Nicht jedoch zur Zahlung von Unterhalt.
Lebt ein Partner in einer anderen Stadt, können Aufwendungen für die Fahrt (bei der Steuererklärung) als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Schon während der Verlobungszeit ist es möglich, Eheverträge sowie Erb- oder Erbverzichtsverträge abzuschliessen. In Kraft treten sie allerdings erst am Tag der Heirat.
Bekommen Verlobte ein gemeinsames Kind, bleibt es unehelich, bis die Eltern heiraten.
Stirbt ein Partner, hat der andere keinen automatischen Erbanspruch. Ist der überlebende Teil im Testament berücksichtigt, bezahlt er Erbschaftssteuer wie ein Fremder.

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